Was muss der Arbeitgeber melden?
Einen Datensatz, der für die unterschiedlichen Entgeltbescheinigungen alle Daten enthält. Dabei sind situative Sachverhalte zu berücksichtigen.
Wann meldet der Arbeitgeber den „Multifunktionalen Datensatz“?
Der Arbeitgeber muss diesen monatlich „gleichzeitig“ mit der Entgeltabrechung an die ZSS melden. Technisch gesehen ist jedoch eine Übermittlung erst nach der Entgeltabrechnung möglich. Eine Übermittlung kann bereits nach einer Teilabrechnung erfolgen, spätestens, nach dem alle Abrechnungen durchgeführt wurden.
Welche Daten werden übertragen?
- Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses
- Steuerdaten (Steuerklasse, Faktor, Freibeträge), Sozialversicherungsdaten
- Steuer- und Sozialversicherungsbrutto
- Gesamtbrutto
- Gesetzliche Abzüge (Steuern und Sozialversicherung)
- Name und Anschrift, Geburtsdatum
- Arbeitgeberangaben
- Von der Arbeitgeberanschrift abweichender Beschäftigungsort
- Fehlzeiten
- Steuerpflichtiger sonstiger Bezug
- Steuerfreie Bezüge
- Ausbildung
- Zusätzliche Bruttowerte, Fiktives Brutto
- Pauschal besteuerte Bezüge
- Arbeitgeberzuschüsse zu KV/PV
- Freiwillige Versicherung in der GKV/GPV
- Berufsständische Versorgung
Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ab 01.07.2010 sind weitere Daten zu übermitteln. Für diese Angaben werden weitere Datenfelder notwendig, die wir im Laufe des ersten Halbjahres zur Verfügung stellen werden.
- Ende des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsfrist, Anlass der Kündigung
- Durch wen wurde die Kündigung veranlasst (Arbeitgeber/Arbeitnehmer)
- War das Arbeitsverhältnis befristet J/N?
- Aufhebungsvertrag oder betriebsbedingte Kündigung?
- Wurde eine Kündigungsschutzklage erhoben
- Wie wurde die Kündigung zugestellt?
- Anlass der Kündigung
- Wurde eine Sozialauswahl vorgenommen


