ELENA
steht für „Elektronischer Entgeltnachweis“ und ist ein Verfahren, bei dem die Entgeltdaten des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber an eine zentralen Speicherstelle
gemeldet werden. Diese Daten werden den Sozialleistungsträgern für die Leistungsfestsetzung zum Abruf bereitgestellt.

Sind die Meldungen mit GDI Lohn & Gehalt möglich?
Ja. Sie werden automatisch vom Programm erzeugt und mit dem GDI MeldeCenter an die ZSS (Zentrale Speicherstelle) übermittelt.

Entstehen Kosten für den Arbeitgeber?
GDI Lohn & Gehalt erzeugt und übermittelt die Datensätze kostenlos im Rahmen Ihres Software-Pflegevertrags. Voraussetzung: Sie haben eine Lizenz
für das GDI-MeldeCenter.

Was bedeutet ZSS?
ZSS bedeutet „Zentrale Speicherstelle“. Sie ist angesiedelt bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg.

Wie ist der Arbeitgeber beteiligt?
Der Arbeitgeber erstellt monatlich für jeden Arbeitnehmer den Entgeltdatensatz und sendet diesen verschlüsselt an die Zentrale Speicherstelle (ZSS). Die Datensätze werden in GDI Lohn & Gehalt automatisch erzeugt und mit dem GDIMeldeCenter übermittelt.

Für wen muss gemeldet werden?
Für jeden sozialversicherungspflichtigen bzw. dem Grunde nach sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und jeden Beamten, Richter und
Soldaten, der in einem Unternehmen Entgelt erzielt, muss ein Entgeltdatensatz an die ZSS gemeldet werden.

Beamte und/oder Arbeitsanfänger haben noch keine
Sozialversicherungsnummer. Daten müssen aber
gemeldet werden. Wie wird verfahren?

a) Für Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft, welche noch keine Sozialversicherungsnummer haben, beantragt der Arbeitgeber diese über die Krankenkasse des Mitarbeiters. Sobald die Krankenkasse die Versicherungsnummer ermittelt und zugestellt hat, meldet der Arbeitgeber den
Datensatz an die ZSS. Erfolgt die Meldung der Versicherungsnummer erst im Folgemonat, meldet der Arbeitgeber dann rückwirkend den Datensatz nach. In GDI Lohn & Gehalt werden die Sätze automatisch erzeugt, sobald die notwendigen Daten nachgetragen sind.

b) Für Beschäftigte, Beamte, Richter und Soldaten kann über den Datensatz DSVV (Datensatz Vergabe Verfahrensnummer) die Vergabe einer ELENAVerfahrensnummer angestoßen werden. Wenn im Bestand der Datenstelle der Träger der RV zu diesem Teilnehmer eine Versicherungsnummer vorhanden ist, wird diese zurück gemeldet. Ist keine Versicherungsnummer, aber eine Verfahrensnummer im Bestand vorhanden und es handelt sich um einen Beamten, Richter oder Soldaten, so wird die Verfahrensnummer zurück gegeben. Ist keine Versicherungsnummer und keine Verfahrensnummer im Bestand vorhanden, wird eine Verfahrensnummer erzeugt und zurück gemeldet.

 
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