Wann meldet der Arbeitgeber den „Multifunktionalen Datensatz“?

Der Arbeitgeber muss diesen monatlich „gleichzeitig“ mit der Entgeltabrechung an die ZSS melden. Technisch gesehen ist jedoch eine Übermittlung erst nach der Entgeltabrechnung möglich. Eine Übermittlung kann bereits nach einer Teilabrechnung erfolgen, spätestens, nach dem alle Abrechnungen durchgeführt wurden.

 
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