Gibt es Einsparungen für den Arbeitgeber?
Durch die monatlichen Meldungen an die ZSS entfällt die Pflicht des Arbeitgebers, für die Bundesagentur für Arbeit, die Wohngeldstellen und die Elterngeldstellen Entgeltbescheinigungen auszufüllen. Dabei werden jährlich ca. 85 Mio. EUR eingespart. Das bedeutet, das für 40 Mio. zu meldende Teilnehmer eine Einsparung in Höhe von ca. 2 EUR pro Jahr und Teilnehmer entsteht.

Wie meldet der Arbeitgeber an die ZSS?
Der Arbeitgeber bzw. der Dienstleister (Rechenzentrum, Steuerberater) sendet verschlüsselt per Datenfernübertragung monatlich für jeden Arbeitnehmer den Entgeltdatensatz an die Zentrale Speicherstelle (ZSS).

Wird meine Datensendung quittiert?
Jede eingereichte Datensendung wird von der ZSS quittiert. Bei Verarbeitung der Datei erhält der Arbeitgeber oder Dienstleister für jede Sendung eine Verarbeitungsbestätigung, bei fehlerhaften Datensätzen zusätzlich eine Fehlermeldung pro Datensatz. Kann die übermittelte Datensendung nicht verarbeitet werden, wird diese dem Arbeitgeber oder Einreicher zurückgesandt.

Was ist die Konsequenz wenn der Arbeitgeber nicht über ELENA meldet?
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Daten auf elektronischem Weg zu melden. Tut er dies nicht handelt er ordnungswidrig und
kann mit einer Geldbuße nach § 111 Abs. 4 SGB IV bis zu 25.000 € belegt  werden.

Wer ist Teilnehmer?
Jede Person,

  • die Arbeitsentgelt erzielt oder erzielt hat,
  • für die der Arbeitgeber Daten an die Zentrale Speicherstelle gemeldet hat,
  • die im Besitz einer Signaturkarte ist
  • die sich über eine Anmeldestelle bei der
    Registraturfachverfahren angemeldet hat.
 
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